Schwerpunkte

Wir beraten und vertreten den Mandanten in vielen Rechtsbereichen; dabei achten wir darauf, dass es keine unnötigen Wartezeiten gibt, vielmehr vereinbarte Besprechungstermine möglichst „punktgenau“ eingehalten werden.

Unser besonderer Service: telefonische Annahme neuer Unfallsachen (keine Wege, keine Wartezeiten!)

Im Anwaltsbereich haben sich im Laufe der Jahre neben der Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht (Vertrags- und Schadenersatzrecht) folgende Schwerpunkte herausgebildet:

Verkehrsrecht (Unfallabwicklung, Verkehrsstraf- und OWi-Recht)
VerkehrsrechtDie anwaltliche Vertretung im Verkehrsrecht erfordert den Fachmann an Ihrer Seite, egal, ob es um die Abwicklung eines Verkehrsunfalls und die damit verbundenen Schadensersatzansprüche geht oder um die Vertretung des nach Auffassung der Polizeibeamten vor Ort „Schuldigen“.

Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt sorgt dafür, dass Sie „Ihre Ansprüche durchbekommen“, möglichst durch außergerichtliche Einigung mit der Versicherung des Unfallgegners, nötigenfalls aber auch mit gerichtlicher Hilfe auf dem Klageweg.

Als langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein bietet Rechtsanwalt Fischer die Gewähr dafür, „auf dem neusten Stand“ zu sein, wenn es Gesetzesänderungen oder Neuerungen in der Rechtssprechung zu beachten gilt.

Die Übersendung eines Kostenvoranschlages, verbunden mit der Zahlungsaufforderung und Fristsetzung reicht eben in der Regel nicht aus, um den Schaden nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall vollständig ersetzt zu bekommen. Rechtsanwalt Fischer und seine ebenfalls erfahrenen Mitarbeiterinnen sorgen dafür, dass Sie von der eintrittspflichtigen Versicherung nicht „über den Tisch gezogen“ werden.

Bei der Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bedarf es ebenfalls der Vertretung durch einen Anwalt, der den Mandanten mit Augenmaß – also einerseits mit dem Blick für das Machbare, andererseits auch mit der notwendigen Entschlossenheit! – durch ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren und ggf. die gerichtliche Hauptverhandlung begleitet. 35-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet geben dem Mandanten bei der Beauftragung von Rechtsanwalt Fischer das Gefühl, „seine Sache“ in sichere Hände gegeben zu haben.

Familien- und Erbrecht (Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung)
Familien- und ErbrechtDie Vertretung des Mandanten im Familien- und Erbrecht ist Vertrauenssache; kaum ein anderes Rechtsgebiet verlangt dem Anwalt ein so hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Sensibilität ab wie bei der Lösung familien- oder erbrechtlicher Schwierigkeiten.

Es gilt, unnötigen Streit zu vermeiden, aber gleichzeitig die Ansprüche des Mandanten mit dem nötigen Nachdruck anzumelden und durchzusetzen. Dies hat gleichermaßen Gültigkeit für Unterhaltsstreitigkeiten wie auch bei der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen. Gerade bei der Vermögensauseinandersetzung ist es wichtig, sich der Hilfe des „außenstehenden“ Anwalts zu bedienen, der anders als der Mandant emotional nicht beteiligt ist, sondern mit dem nötigen „Abstand zur Sache“ den Mandanten durch die Wirren des familiären Streits begleitet.

Was schließlich die Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheit angeht, so gehört nicht nur das streitbare Einfordern von Ansprüchen oder die Abwehr unberechtigter Forderungen hier zum Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Auch auf dem Gebiet vorsorgender Beratung ist Rechtsanwalt Fischer – seit dem Jahre 2000 auch als Notar – tätig.

Strafrecht (Vertretung gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und im gerichtlichen Verfahren)
StrafrechtVon der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an bis zur Hauptverhandlung und ggf. der Einleitung eines notwendig erscheinenden Rechtsmittels braucht der Beschuldigte/Angeklagte rechtlichen Beistand. Gerade auf dem Gebiet der Strafverteidigung kann die Erfahrung eines Anwalts nicht hoch genug eingeschätzt werden: der tägliche Umgang mit den ermittelnden Kripobeamten, Staatsanwälten und Richtern und auch der nicht zu unterschätzende Austausch mit Kollegen führt dazu, dass dem Mandanten die Furcht vor einem unangemessenen Ausgang des Verfahrens genommen werden kann.

Die jetzt 35-jährige Erfahrung, die Rechtsanwalt Fischer aus einer Vielzahl von Strafverteidigungen sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger gewinnen konnte, ist Garant dafür, dass es keine „bösen Überraschungen“ für den straffällig gewordenen – oder auch unschuldigen! – Mandanten gibt.

Notar Peter Bäcker (Immobilienkaufverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten u.a)
NotariatQualifizierte Beratung und zuverlässige Abwicklung sind im notariellen Bereich oberstes Gebot, wenn es um Entwurf und Beurkundung geht von

  • Grundstückskaufverträgen
  • Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Testamenten und Erbverträgen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsverträgen und Handelsregisteranmeldungen.

Nicht alles, was schnell („möglichst gestern“) erledigt wird, ist auch gut erledigt; das gilt vor allem in den vorgenannten Bereichen, die in unserem Leben meist von großer Bedeutung sind. Es sind oft sehr persönliche Entscheidungen, durch die künftige Lebenssachverhalte geregelt und dann in Form einer notariellen Urkunde dokumentiert werden sollen.

Wir sind gern bereit, Ihnen in diesem Bereich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Bank-und Kapitalmarktrecht
KreditantragDas Bank-und Kapitalmarktrecht zeichnet sich regelmäßig durch einen gewichtigen Wissensvorsprung der Bankinstitute sowie der Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden aus. Dieser gewichtige Wissensvorsprung kommt insbesondere bei den umfangreichen Formularverträgen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Bank und Bankkunde festlegen, zum Tragen.

Es geht oft um die Auslegung und rechtliche Bewertung von Formularklauseln in den Vertragswerken der einzelnen Bankgeschäfte. Es sei an dieser Stelle nur an die Fragen der rechtlichen Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten sowie die Beurteilung ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zur Finanzierung Ihrer Immobilie erinnert.

Doch nicht nur die umfassenden Rechtsfragen rund um das Kreditvertragsrecht erzeugen erheblichen Beratungsbedarf. Auch im Falle der Anlage Ihres Vermögens und damit häufig Ihrer finanziellen Vorsorge in Finanzprodukte wie geschlossenen Beteiligungen an Gesellschaften, Wertpapiere oder Investitionen in durch Crowdfunding finanzierte Projekte gibt es für die vermittelnden Anlageberater, meist Bankinstitute, zahlreiche Rahmenbedingungen zu beachten.

Fehler im Verhalten des Anlageberaters in der konkreten Beratungssituation des Kapitalanlegers führen häufig zu erheblichen Schadensersatzansprüchen. Wir analysieren Ihren konkreten Fall unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und entwickeln mit Ihnen die richtige Strategie.

In allen Bank- und Kapitalanlagefällen ist Herr Rechtsanwalt Peter Bäcker Ihr Ansprechpartner. Herr Rechtsanwalt Peter Bäcker verfügt über fundierte Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, die er unter anderem im Rahmen seiner mehrjährigen Beratungstätigkeit in einer auf das Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei sammelte. Dabei  vertritt er sowohl die Interessen von Kapitalanlegern und Bankkunden als aber auch die Interessen von Finanzinstituten.

Hinweis: Dieser Schwerpunkt wird ausschließlich von Herrn Rechtsanwalt Bäcker bearbeitet.

Arbeitsrecht
ArbeitsrechtDas Arbeitsverhältnis ist meist die Basis finanzieller Absicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer. Gleichermaßen hängt auch der wirtschaftliche Erfolg der Arbeitgeberseite maßgeblich von der Beziehung zu den beschäftigen Arbeitnehmern ab.
Neben der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses wirken auf das Arbeitsverhältnis zahlreiche gesetzliche Vorschriften ein, die zudem auch noch durch Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG) beeinflusst werden. Zusätzlich gilt es häufig kollektivrechtliche Vorgaben wie Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zu beachten.

Sowohl die Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch die Begleitung rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedürfen einer umfassenden Analyse des Einzelfalls. Wir begleiten Sie von der Erstellung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung bis hin zur Interessenvertretung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht.

Insbesondere das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht birgt für die beteiligten Parteien erhebliche finanzielle Risiken und Chancen, die regelmäßig nur durch eine anwaltliche Begleitung zuverlässig gewahrt werden können.

Herr Rechtsanwalt Peter Bäcker begleitet Sie auf dem Weg zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sei dies vor dem Arbeitsgericht oder auch außergerichtlich. Herr Bäcker spezialisierte sich bereits während der Studienzeit auf das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht sowie auf das Verfahrensrecht vor den Arbeitsgerichten. Er blickt dabei auf eine mehrjährige Erfahrung bei der Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen im Arbeitsvertragsrecht (einschließlich Vertragsgestaltung), im Kündigungsschutzrecht, im Betriebsverfassungsrecht sowie Tarifvertragsrecht zurück.

Wir erarbeiten mit Ihnen die richtige Strategie zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen aus dem Arbeitsverhältnis, sei es aus Sicht des Arbeitgebers oder aus Sicht des Arbeitnehmers.

Hinweis: Dieser Schwerpunkt wird ausschließlich von Herrn Rechtsanwalt Bäcker bearbeitet.